Betreuungsverfügung
Einer Betreuungsverfügungen liegt zu Grunde, dass eine Person, für die später eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden muss, bereits im Vorfeld Wünsche hinsichtlich der Person des Betreuers und zur Ausgestaltung der Betreuung, schriftlich festhalten kann. Der Betreuungsrichter ist gehalten, diesen Wünschen nachzukommen.
Weiterführende Links
Publikationen zur Betreuungsverfügung:
Bundesministerium der Justiz
Koblenzer Betreuungsverein
der AWO e.V.
Hohenzollernstr. 147
56068 Koblenz
Telefon 0261-9835148
Telefax 0261-9835149
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