Private Vorsorge

Mit der Volljährigkeit ist jeder Mensch in Deutschland grundsätzlich geschäftsfähig und damit eigen­ver­antwortlich, d.h. er kann sein Leben in allen Angelegenheiten selbst­bestimmt regeln und gestalten. Krankheit, Behinderung oder Alter können jedoch dazu führen, dass Menschen in ihren rechtlichen Handlungs­­möglichkeiten ein­­geschränkt oder sogar ge­schäfts­unfähig sind. Diese Menschen bedürfen der Unterstützung und rechtlichen Vertretung. Ein gesetzliches Vertretungs­recht ist für Ehegatten, Lebenspartner und Kinder in Deutschland aber nicht vorgesehen, deshalb gilt:

benötigt ein erwachsener Mensch rechtliche Ver­tretung, kann dies nur über eine Vollmacht oder die gesetzliche Betreuerbestellung sichergestellt werden.

Selbstbestimmung sicherstellen mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung!

Sie bestimmen in einer Vorsorgevollmacht, welche Vertrauensperson, wie Ehegatte, Lebenspartner, Kinder, welche rechtlichen Angelegenheiten für Sie auf welche Weise erledigen darf.

Mit einer Betreuungsverfügung bestimmen Sie Ihren gesetzlichen Vertreter, der vom Gericht bestellt wird.

Wir beraten Sie

Wir beraten Sie gerne persönlich und kostenfrei zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin unter der Telefonnummer: 0261 9835148.

Zur Beratung gehört:

  • Aufklärung über die Bedeutung einer Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
  • Umfangreiches Informationsmaterial und Vordrucke der einzelnen Formulare
  • Berücksichtigung individueller Fragestellungen und Anliegen
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