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Hilfen für pflegende Angehörige

In Deutschland pflegen etwa 2 Mio. Angehörige ihre hilfsbedürftigen Familienmitglieder zu Hause. Meist sind es nach wie vor Frauen, die sich kümmern – aber der Anteil der Männer steigt seit Jahren.

Mit drei Pflegestärkungsgesetzen hat der Gesetzgeber seit 2015 die Leistungen der Pflegeversicherung mit insgesamt zusätzlich 5 Mrd. Euro pro Jahr spürbar ausgeweitet und dabei einen Schwerpunkt auf die Unterstützung der Pflege zu Hause gelegt. Dadurch wurde die finanzielle Unterstützung bei häuslicher Pflege deutlich angehoben, so dass z.B. mehr professionelle Hilfe durch Pflegedienste in Anspruch genommen werden kann. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs wurde zum 1. Januar dieses Jahres auch der Kreis derer, die Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung haben, stark erweitert.

Auch die Hilfen für pflegende Angehörige wurden ausgebaut. So können Angehörige nunmehr für die Dauer von bis zu 6 Wochen von der Pflege entlastet werden. Das hilft, wenn sie selbst einmal eine Pause brauchen und z.B. in den Urlaub fahren wollen und für die Pflege eine Vertretung benötigen. Zudem steht allen Pflegebedürftigen seit Beginn dieses Jahres für die Betreuung, aber auch für Hilfen im Haushalt zusätzlich zum Pflegegeld oder zur Pflegesachleistung ein Betrag von 125 Euro im Monat zur Verfügung.

Deutlich verbessert wurde auch die soziale Absicherung von pflegenden Angehörigen: Seit dem 1. Januar dieses Jahres zahlt die Pflegeversicherung für mehr Angehörige (und ggf. auch andere ehrenamtliche Pflegepersonen) Beiträge zur Rentenversicherung und oft fallen die Beitragszahlungen nun zudem auch höher aus. Dadurch wurden die Beiträge zur Rentenversicherung aus der Pflegeversicherung auf insgesamt 1,4 Mrd. Euro erhöht. Die Pflegeversicherung übernimmt seither zudem die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung für den gesamten Zeitraum, in dem sich Menschen um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Und wenn Beschäftigte kurzfristig ihre Arbeit unterbrechen müssen – z.B. um zügig eine Pflegeeinrichtung für einen Angehörigen zu finden – gewährt die Pflegeversicherung schon seit 01.01.2015 für bis zu 10 Arbeitstage eine Lohnersatzzahlung.

Muss die Wohnung an die Erfordernisse eines Pflegebedürftigen angepasst werden – muss z.B. eine barrierefreie Dusche eingebaut werden – übernimmt die Pflegeversicherung seit 2015 hierfür die Kosten in Höhe bis zu 4.000 Euro.

Nicht nur die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen wurden ausgeweitet. Bei Zustimmung der pflegebedürftigen Person haben Angehörige nun erstmals auch einen eigenständigen Anspruch auf eine qualifizierte Pflegeberatung durch die Pflegekasse oder den nächstliegenden Pflegestützpunkt. Angehörige sollten sich nicht scheuen, diesen Anspruch auch wahrzunehmen. Denn Beratungsziel ist, ein für die jeweiligen Bedürfnisse passendes Hilfspaket zu schnüren und über weitergehende Unterstützung, gerade auch für pflegende Angehörige, zu informieren.

Angehörige können unter www.pflegeleistungs-helfer.de einen digitalen Ratgeber in Anspruch nehmen, der Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen dabei hilft, die passenden Leistungen zu finden, die zu ihrer konkreten Pflegesituation passen. Quelle: Pressemitteilung des BMG, September 2017

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