AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Was das neue Organspende-Register für Sie tun kann
Seit März ist das neue Organspende-Register online. Wie funktioniert es und welche Vorteile bringt es Ihnen?
Leider wird im Ernstfall der Organspendeausweis nicht immer rechtzeitig gefunden. Deshalb ist es sinnvoll, Erklärungen zur Organspende zentral zu registrieren.
Das Organspende-Register startet in Stufen: Jetzt ist es möglich, dass Sie Ihre Erklärung zur Organ- und Gewebespende im Register hinterlegen können. Ab Juli 2024 sollen alle Entnahmekrankenhäuser vollständig an das Register angeschlossen sein, sodass Sie Erklärungen abrufen können. Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 01.01.2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe.
So geht das Verfahren
Sind Sie über 16 Jahre alt, dann können Sie Ihre Erklärung zur Organspende auf drei Wegen erklären.
Über Ihr Smartphone, Ihren PC oder demnächst über die App Ihrer Krankenkasse. Für die Verfahren benötigen Sie im Einzelnen:
- Für die Abgabe über Ihr Smartphone
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte für Bürgerinnen und Bürger der EU und des EWR
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
- Smartphone mit installierter Ausweis-App
- Für die Abgabe über den Computer:
- Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel oder eID-Karte
- Krankenversichertennummer
- E-Mail-Adresse
- Smartphone und PC jeweils mit Ausweis-App oder PC mit Ausweis-App und einem zur App kompatiblem Kartenlesegerät
Um Ihre Erklärung über die App Ihrer Krankenkasse abzugeben, benötigen Sie Folgendes:
-
- Elektronische Gesundheitskarte oder eines er o. g. Ausweisdokumente
- NFC-fähiges Smartphone/Tablet mit installierter Authentifizierungs-App der Krankenkasse
- Die digitale Identität (GesundheitsID) ist bei der Krankenkasse eingerichtet
Seit Januar 2024 sind Krankenkassen gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Versicherten auf Wunsch digitale Identitäten – sogenannte GesundheitsID – zur Verfügung zu stellen. Digitale Identitäten ermöglichen es Versicherten, sich künftig über ihr Smartphone in Apps wie das E-Rezept, die elektronische Patientenakte oder dem Organspende-Register einzuloggen. Fragen zur Einrichtung der digitalen Identität (GesundheitsID) kann Ihnen Ihre Krankenkasse beantworten.
Was Sie zusätzlich tun sollten
Um sicherzustellen, dass Ihr Wille im Ernstfall auch während dieses Übergangszeitraums verlässlich berücksichtigt wird, sollten Sie Ihre persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zusätzlich schriftlich (etwa in einem Organspendeausweis oder einer Patientenverfügung) festlegen.
Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link. Einen Organspendeausweis können Sie hier beantragen.
Quelle: www.organspende-register.de