AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Beantragen Sie die Ehrenamtskarte und profitieren Sie von Vergünstigungen
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können nun grundsätzlich die landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
- Sie müssen eine ehrenamtliche Tätigkeit von mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausüben und hierfür keine Entschädigung erhalten. Die jährliche Pauschale für Ihre ehrenamtliche Betreuertätigkeit von 425 Euro steht dem nicht entgegen.
- Den Antrag als ausfüllbare PDF-Datei finden Sie hier. Auf Seite 2 des Antrags soll von den Betreuungsvereinen das Engagement bestätigt werden.
Geben Sie Ihrem Verein folgenden Tipp: In erster Linie soll die Tätigkeit als gesetzliche Betreuungsperson bestätigt werden, weil weder Amtsgerichte noch Betreuungsvereine den zeitlichen Aufwand einer konkreten Betreuung einschätzen können.
Sind Sie keinem Betreuungsverein angeschlossen, dann lassen Sie sich Ihre Tätigkeit durch die Amtsgerichte bestätigen.
- Senden Sie dann den Antrag an die Kommunalverwaltung. Diese leitet ihn nach einer Prüfung an die Leitstelle Ehrenamt und Bürgerbeteiligung in der Staatskanzlei weiter.
- Die Staatskanzlei stellt die Ehrenamtskarte kostenlos aus und leitet sie der betreffenden Kommune, verbunden mit der Bitte um Überreichung an die Antragstellerin oder den Antragsteller, weiter.
Die Ehrenamtskarte gilt zwei Jahre und kann dann erneut beantragt werden. Die landesweite Ehrenamtskarte ist ein gemeinsames Projekt des Landes mit den teilnehmenden Kommunen.
Hier finden Sie weitere Infos sowie eine Übersicht über die vielen Vergünstigungen und die teilnehmenden Gemeinden mit allen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern, damit Sie wissen, an wen Sie sich wenden können.