AWO Betreuungsverein Koblenz Hauptnaviagtion
Gesetzliche Änderungen im Jahr 2026 im Überblick
Kurz und knapp finden Sie hier die gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn 2026 zusammengefasst, die Sie oder Ihr Ehrenamt betreffen könnten.
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Erhöhung der Aufwandspauschale für Ihr Ehrenamt
Die Aufwandspauschale, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder jährlich geltend machen können, wird ab 01.01.2026 von aktuell 425 Euro dauerhaft auf 450 Euro angehoben.
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Reform zum 01.01.2026
Die Schlussabwicklung bei der Beendigung einer Betreuung wird vereinfacht, um bürokratische Hürden abzubauen und die Arbeit der Gerichte zu entlasten. Auf eine Schlussrechnungslegung soll weitgehend verzichtet werden. Die Verpflichtung soll lediglich in den Fällen einer fortdauernden Betreuung und der Amtsbeendigung durch Betreuerwechsel erhalten bleiben. Ansonsten soll die Pflicht zur Schlussrechnungslegung durch eine Pflicht zur Einreichung einer Vermögensübersicht ersetzt werden.
Wie das in der Praxis gestaltet werden wird, sollten Sie allerdings in Ruhe abwarten.
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Rente
Ab dem 01.01.2026 soll mit der Aktivrente ein monatlicher Steuerfreibetrag von 2.000 Euro eingeführt werden. Der Freibetrag gilt für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und weiterhin beschäftigt sind – unabhängig davon, ob sie ihre Rente bereits beziehen.
Voraussetzungen:
- Der Freibetrag gilt nur für ein einziges Arbeitsverhältnis.
- Er betrifft ausschließlich Beschäftigte, nicht aber Selbstständige oder Freiberufliche.
- Nach aktuellem Stand soll die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.
Ziel ist es, die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen zu erhöhen und dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.
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Mindestlohn und Minijobgrenze
Ab dem 01.01.2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro pro Stunde. Mit der Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns steigt ab 2026 auch die Verdienstgrenze für Minijobs auf 603 Euro. Die Jahresentgeltgrenze liegt bei maximal 7.236 Euro für eine durchgehende Beschäftigung im Minijob.
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Bürgergeld
Beim Bürgergeld, das künftig durch die Grundsicherung ersetzt werden soll, sind viele Änderungen geplant, die aber noch nicht genau feststehen.